Meldepflichtige Waffen: Um meldepflichtige Waffen zu erwerben, ist ein schriftlicher Vertrag erforderlich. Dieser Vertrag muss Angaben zur erwerbenden und übertragenden Person sowie zur Waffe enthalten. Bei Feuerwaffen muss die übertragende Person innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss eine Kopie des Vertrags an das kantonale Waffenbüro senden2.
Waffenerwerbsschein: Für bewilligungspflichtige Waffen ist ein Waffenerwerbsschein notwendig. Das entsprechende Gesuch muss bei der kantonalen Behörde des Wohnsitzkantons eingereicht werden.
1. Kleine Ausnahmebewilligung für Sportschützen
Zweck: Ermöglicht Sportschützen den Erwerb bestimmter verbotener Waffen, wie z. B. halbautomatische Feuerwaffen, die aus ehemaligen Automaten umgebaut wurden und eine Magazinkapazität von mehr als 10 Schuss haben.
Bedingungen:
Nachweis der Mitgliedschaft in einem Schießverein.
Regelmäßiger Schießnachweis (nach 5 und 10 Jahren).
Die Waffe muss eine Gesamtlänge von über 60 cm haben und darf nicht auf unter 60 cm gekürzt werden können, ohne ihre Funktionalität zu verlieren.
Gültigkeit: Die Bewilligung gilt für bis zu drei Waffen oder wesentliche Waffenbestandteile, die gleichzeitig beim gleichen Verkäufer erworben werden.
2. Kleine Ausnahmebewilligung für Sammler
Zweck: Erlaubt Sammlern den Erwerb von verbotenen Waffen, wie z. B. halbautomatische Handfeuerwaffen, die auf eine Länge unter 60 cm gekürzt werden können, sowie Waffen mit großen Magazinen.
Bedingungen:
Nachweis der Sammlertätigkeit oder anderer achtenswerter Gründe.
Ein Sicherheitskonzept muss vorgelegt werden, das die sichere Lagerung und den Umgang mit den Waffen beschreibt.
Gültigkeit: Diese Bewilligung ist ebenfalls auf bestimmte Waffenarten und Zubehörteile beschränkt.
3. Große Ausnahmebewilligung
Zweck: Erforderlich für den Erwerb von Seriefeuerwaffen, Schalldämpfern, Laserzielgeräten, Granatwerfern und anderen verbotenen Waffen oder Zubehörteilen.
Bedingungen:
Nachweis eines berechtigten Interesses, z. B. für Sammler, Museen oder bestimmte Berufsgruppen.
Ein umfassendes Sicherheitskonzept ist erforderlich.
Die Bewilligung wird nur in Ausnahmefällen erteilt und unterliegt strengen Auflagen.
Beispiele für verbotene Gegenstände:
Seriefeuerwaffen (z. B. Maschinengewehre).
Schalldämpfer und Laserzielgeräte.
Granatwerfer und andere militärische Abschussgeräte.